Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Kindertagesstätten in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hasselroth.
Die Kindertagesstätten 'Am Krähenwald' in Niedermittlau, 'Spielträume' in Gondsroth und die Kindertagesstätte in Neuenhaßlau werden von der Gemeinde Hasselroth als öffentliche Einrichtungen unterhalten.
Der Begriff „Kindertagesstätte“ umfasst als Oberbegriff die Betreuungsformen
a) Kinderkrippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr,
b) Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,
c) Kinderhorte für Kinder im Schulalter,
d) altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder
Die Kindertagesstätten stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Gemeinde Hasselroth ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts) haben, vom vollendeten 1. Lebensjahr an bis zum Ende der Grundschulzeit offen. Vorrangig muß der Rechtsanspruch (derzeit für Kinder ab dem dritten Lebensjahr) erfüllt werden. Ist die Nachfrage nach erweiterten, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden Angeboten größer als das Platzangebot, werden die Plätze nach gesondert erarbeiteten Vergabekriterien vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertagesstätte oder in eine ausgewählte Betreuungsgruppe besteht nicht.
Betreuungszeiten
Alle drei gemeindlichen Kindertagesstätten sind
an Werktagen montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet.
Während dieser Öffnungszeit werden folgende Betreuungsformen angeboten:
a) 7.00 bis 12.00 Uhr, Betreuungszeit bis zu 5 Stunden, ohne Mittagessen
b) 7.00 bis 13.00 Uhr, Betreuungszeit bis zu 6 Stunden, wahlweise mit Mittagessen
c) 7.00 bis 17.00 Uhr, Betreuungszeit bis zu 10 Stunden, mit Mittagessen
Bei Buchung von mehr als sechs Stunden ist die Teilnahme am Essen verpflichtend;
der Buchungszeitraum beträgt einen Kalendermonat.
Zusätzlich zu den Kernangeboten können weitere flexible Betreuungsangebote hinzu gebucht werden. Der Buchungszeitraum beträgt einen Kalendermonat.
Sie können Einsicht in die Kindertagesstätten-Satzungen der Gemeinde Hasselroth nehmen unter dem Punkt 'Rathaus und Verwaltung' - Satzungen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Kindertagesstättenleiterinnen oder von Frau Susanne Lauck.
Anmeldung
Um Ihr Kind anzumelden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeinde Hasselroth im Rathaus in Neuenhaßlau Frau Susanne Lauck, Telefon 06055/8806 -13.
Die gemeindeeigenen Kindertagesstätten stellen wir Ihnen auch in Form von PDF-Dateien vor.
Ebenso finden Sie Bildergalerien aus den Kindertagesstätten mit deren Hilfe Sie sich einen Eindruck verschaffen können.