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öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Hasselroth
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth am 17.10.2019 die folgende Satzung beschlossen:
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