Bekanntmachung der Änderung des § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hasselroth
Auf Grund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung Hasselroth in ihrer Sitzung am 05.06.2025 folgende Änderung (§ 7 Abs. 1) der Hauptsatzung beschlossen.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung im Hauptamt in Papierform eingesehen werden kann und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.
Die Änderung der Hauptsatzung tritt am 15.06.2025 in Kraft.