Eingang der Zehntscheune 

Vorstand

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand Hasselroth besteht aus dem Bürgermeister, der ersten Beigeordneten und sechs weiteren Beigeordneten. Außerdem Bürgermeister sind alle Beigeordneten ehrenamtlich tätig. Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde (§ 66 Hessische Gemeindeordnung -HGO) Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er ist in alleiniger Verantwortung für die Personalangelegenheiten zuständig (§ 73 HGO). Die Sitzungen des Gemeindevorstands sind in der Regel nicht öffentlich (§ 67 HGO). Er soll tagen, so oft es die Geschäfte erfordern, normalerweise einmal in der Woche (§ 69 HGO).

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 Termine

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