Bekanntmachung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in der Gemeinde Hasselroth (Elternbeiratssatzung)
Aufgrund der §§ 27, 27a des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024, Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth in ihrer Sitzung am 23.10.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in der Gemeinde Hasselroth (Elternbeiratssatzung)
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden kann und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden könne.
Die Änderung der Bekanntmachung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in der Gemeinde Hasselroth (Elternbeiratssatzung) tritt am 01.01.2026 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.09.2002 außer Kraft.
