Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Genehmigung
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis) die Genehmigung
- für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt in der Planung 2026 gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO,
- zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
1.555.200,00 €
(in Worten: Eine Million Fünfhundertfünfundfünfzigtausendzweihundert Euro)
gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO,
3.zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von bis zu
500.000,00 €
(in Worten: Fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 17.02.2026
Main-Kinzig-Kreis
- Der Landrat -
Im Auftrag
gez. Dill,Verwaltungsrat
Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 (4) HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit unter folgendem Link https://www.hasselroth.de/buergerportal/rathaus/finanzen/
auf der Homepage der Gemeinde Hasselroth veröffentlicht.
Hasselroth, den 18.02.2026
Der Gemeindevorstand
Pfeifer
Bürgermeister
