Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Öffentliche Bekanntmachung Nachrücker in der Gemeindevertretung

Gemäß § 33 ff des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit
§ 58 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit bekannt:

der nachstehende für die Gemeindevertretung am 14. März 2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages

Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth -SWG-

Herr Werner Kahl

hat mit Erklärung zum 31.12.2023 sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich das Ausscheiden durch Verzicht gem. § 33 Abs. 1 Nr.
1 und Abs. 2 KWG fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle des
ausgeschiedenen Gemeindevertreters, Herrn Werner Kahl, der nachstehende noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages
Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth -SWG-

Herr Lorenz Stein

nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden


Hasselroth, 16.01.2024

Susanne Lauck

Gemeindewahlleiterin