Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Feststellung Nachrücker für die Gemeindevertretung

Folgende am 15. März 2026 gewählten Bewerber haben auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet:


Matthias Pfeifer, Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth (SWG), mit Erklärung vom 20.03.2026


Jannik Marquart, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), mit Erklärung vom 26.03.2026 (hier eingegangen am 30.03.2026)


Gemäß § 33 und § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden nachfolgend genannte Personen zum Nachrücken festgestellt, da sie als nächster noch nicht berufener Bewerber bzw. Bewerberin der Sitzzuteilung des jeweiligen Wahlvorschlages in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth nachrücken:


Rolf Michalak für Matthias Pfeifer, Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth (SWG)
Ramona Eichhorn für Jannik Marquart, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 (4) KWG und §§ 25-2 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.


Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hasselroth, 30.03.2026
gez. Susanne Lauck Gemeindewahlleiterin