ÖB: Tiefbrunnen Niedermittlau - Auslage der Unterlagen
Den Kreiswerken Main Kinzig GmbH wird auf Antrag vom 14.01.2022 gemäß §§ 8, Abs. 1, 9 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 09.03.2023 unter Auferlegung von Nebenbestimmungen und befristet bis zum 31.12.2042 die Bewilligung erteilt, Grundwasser aus dem
Tiefbrunnen Niedermittlau in der Gemeinde Hasselroth, Gemarkung Niedermittlau, Flur 18, Flurstück Nummer 153//50
in einer Menge von bis zu 150.000 Kubikmeter pro Jahr (m³/a),
zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zutage zu fördern und zu entnehmen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bewilligungsbescheids lautet:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht Frankfurt
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
erhoben werden."
Der genannte Bewilligungsbescheid und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen liegen für die Dauer von zwei Wochen, in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich 19.04.2023
während der üblichen Dienststunden bei der Gemeinde Hasselroth, Zimmer 16, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie des Bewilligungsbescheides und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht.
Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Der Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird zusammen mit den Antragsunterlagen ausgelegt.
Frankfurt am Main, (März 2023)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT,
Abteilung Umwelt Frankfurt am Main
Geschäftszeichen RPDA - Dez. IV/F 41.1-79 e 06.04/16-2020/4