Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Bauleitplanung der Gemeinde Hasselroth
Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde im Bereich „Batteriespeicher Niedermittlau“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Batteriespeicher Niedermittlau“ beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers bzw. einer entsprechenden Sonderbaufläche geschaffen werden. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen. 

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht (jeweils beschrieben und bewertet werden).

In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt Begründung, Umweltbericht und der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist

vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hasselroth unter dem Link https://www.hasselroth.de/buergerportal/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/g-i abgerufen werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauverwaltung@hasselroth.de oder beteiligung@fischer-plan.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hasselroth, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die ausgelegten Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist von montags bis freitags während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt

Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Für den Flächennutzungsplan gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hasselroth, den 09.01.2026


Gemeinde Hasselroth

Der Gemeindevorstand

Matthias Pfeifer

Bürgermeister

Übersichtskarte 1: Lage im Gemeindegebiet

 

Übersichtskarte 2: Geltungsbereich – neue Darstellung

 

Übersichtskarte 3: Geltungsbereich – bisherige Darstellung