Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Hasselroth über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG)
Die Gemeindevertretung Hasselroth hat in der 25. öffentlichen Sitzung der Legislaturperiode 2021/2026 am 15.02.2023 die nachstehende Satzung der Gemeinde Hasselroth über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG) beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hasselroth, den 22.02.2024
Der Gemeindevorstand
gez. Matthias Pfeifer
Bürgermeister