Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Hasselroth ab 01.05.2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth hat in ihrer Sitzung am 24.04.2025 diese Satzung
über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt
wird:
§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 07.03.2005 (GVBI.IS. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI.
2025 Nr. 24).
§§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung
vom 24.03.2013 (GVBI.12013, 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVB. S. 247), in
Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBI. I S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 19
des Gesetzes vom 23.06.2018 (GVBI. S. 330).

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden kann und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.