Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Altkleidercontainer

Getrennte Sammlung von Textilabfällen

Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Diese neue Pflicht richtet sich in Deutschland an die Kommunen beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Für die allermeisten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ändert sich in der Praxis nichts.

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, die getrennte Sammlung von Alttextilien in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Grundsätzlich sollen künftig sämtliche Textilien, sowohl gut erhaltene und noch tragbare Textilien als auch zerschlissene Bekleidung, getrennt gesammelt werden. Denn letztere kann noch recycelt werden, zum Beispiel als Malervlies, Dämmstoff oder Putzlappen. Wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung für zerschlissene Kleidung gibt, kann diese auch weiterhin in den Restmüll. Was vor Ort gilt und wie genau gesammelt wird, regeln die lokalen Entsorgungsträger und Kommunen, und sie informieren darüber.


Wo sollen Bürgerinnen und Bürger ab 2025 ihre Alttextilien entsorgen? Kann zum Beispiel zerschlissende oder stark verschmutzte Kleidung in den Restmüll?

Bereits heute haben die Kommunen Möglichkeiten der Getrenntsammlung für Textilien geschaffen, meistens über kommunale Wertstoffhöfe und private Container. Und so gilt weiterhin grundsätzlich:

  • Wiederverwendbare, saubere Kleidung kann in den von der Kommune vorgegebenen Stellen abgegeben werden.
  • Zerschlissene Kleidung kann in die Restmülltonne geworfen werden, wenn es hierfür vor Ort noch keine getrennte Sammlung gibt. Sofern es auch für zerschlissene Kleidung eine eigene Sammlung gibt, ist diese dort abzugeben, damit sie recycelt werden kann.
  • Stark verschmutzte Textilien können in der Regel weiterhin in die Restmülltonne geworfen werden – es sei denn, in der Kommune gibt es auch hierfür bereits eine gesonderte Sammlung.

In die Altkleidercontainer von Sammlern sollte weiterhin nur gebrauchstaugliche Kleidung gegeben werden, wenn diese nicht ausdrücklich auch andere Textilien sammeln. Idealerweise kommen brauchbare Altkleider erst einmal in die Waschmaschine. So tragen Bürgerinnen und Bürger dazu bei, dass ihre nicht mehr gebrauchten Altkleider auch wirklich weitergenutzt werden und kein Schmutz in die Container gerät.


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