Entlastung für Vereine und Verwaltung durch Bürokratieabbaugesetz

Vereine und sonstige ehrenamtliche Organisationen müssen den Ausschank von Getränken bei Festen ab sofort nicht mehr anzeigen, wie es bislang des Hessische Gaststättengesetz vorsah. 

Das bedeutet: 

  • Keine Anzeigepflicht mehr beim Gewerbeamt
  • Keine Verwaltungsgebühren
  • Keine Vier-Wochen-Frist mehr einhalten
  • Mehr Flexibilität für spontane Veranstaltungen

Dank des „Ersten Bürokratieabbaugesetzes" des Hessischen Landtags wird die ehrenamtliche Vereinsarbeit sowie die Arbeit von nicht-gewinnorientierten Organisationen und Initiativen deutlich erleichtert.

Die Gemeinde Hasselroth dankt allen Ehrenamtlichen für euer großartiges Engagement und wünscht viel Erfolg bei bevorstehenden Veranstaltungen.