Silvester 2025 - Abbrennen von Feuerwerk
Die individuellen Rechte der Mitmenschen wie Lärmschutz, die Unverletzlichkeit des Grundstücks und insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit stehen über dem Feuerwerkvergnügen. Daher sind der Wald und alle privaten Grundstücke tabu.
Vor allem das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern, Tierhaltungen oder in Richtung der Nachbarhäuser wird nicht nur mit hohen Geldbußen bestraft, es kann hier großer Schaden entstehen. Des Weiteren ist es zwar üblich, dass im öffentlichen Verkehrsraum Feuerwerk abgebrannt wird, jedoch muss auch zu Silvester die originäre Nutzung der Straßen, Gehwege und Plätze sichergestellt sein.
Die Straßen und Gehwege sind für alle Verkehrsteilnehmer freizuhalten, nicht zuletzt natürlich für Einsatz- und Rettungskräfte. Es gilt vor allem zu bedenken, dass es sich bei Feuerwerk trotz allem um Sprengstoff handelt.
Nach dem Feiern folgt bekanntlich das Aufräumen. Dies gilt nicht nur für zu Hause, sondern auch für die Gehwege, Fahrbahnen und die öffentlichen Plätze. Die Regelungen der Straßenreinigungssatzung und des hessischen Straßengesetzes finden auch auf die Hinterlassenschaften der Silvesternacht Anwendung.
Als erstes sind hier die Verursacher gefordert, zu Besen und Eimer zu greifen und vor dem eigenen Grundstück und selbstverständlich bei den Nachbarn, die nicht am Feuerwerk beteiligt waren, die Straße zu reinigen. Findet sich kein Verursacher, greift die allgemeine Straßenreinigungspflicht der Anwohner und Gehweg sowie Straße sind bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Außerdem werden alle Feuerwerker, welche die öffentlichen Flächen zum Feiern nutzen, aufgefordert, diese anschließend ebenfalls wieder zu reinigen.
Mit der Einhaltung dieser einfachen Regeln, steht einer fröhlichen und unbeschwerten Silvesterfeier im Familienkreis oder der Party mit Nachbarn und Freunden mit tollem Feuerwerk nichts entgegen. Die Gemeinde Hasselroth wünscht allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

