Ehrenamtspreis der Gemeinde Hasselroth
Ehrenamtspreis der Gemeinde Hasselroth
Richtlinien zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Gemeinde Hasselroth.
Der Ehrenamtspreis der Gemeinde Hasselroth wird Bürgerinnen und Bürgern zuteil, deren helfendes und freiwilliges, uneigennütziges Engagement das Gemeindewohl bereichert. Die in Eigeninitiative geleistete Arbeit wird ebenso gewürdigt, wie der ehrenamtliche Einsatz in Vereinen oder Institutionen.
§ 1
Kriterien
Kriterien für die Auswahl sind die Intensität des Ehrenamtes und die Wirkung in der Gemeinde.
Eine Auszeichnung junger Ehrenamtlicher, die am Anfang Ihres Engagements stehen ist ausdrücklich erwünscht.
§ 2
Vorschläge
Grundlage für die Auszeichnung bildet ein Antrag, in dem detaillierte Angaben über das geleistete Engagement sowie eine entsprechende Begründung schriftlich vorgelegt werden müssen.
Anträge können von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppierungen, Vereinen und Institutionen eingereicht werden.
Vorschläge müssen bis zum 30. September eines Jahres bei der Gemeinde Hasselroth eingegangen sein.
§ 3
Entscheidung
Es dürfen jährlich bis zu 3 Ehrenamtspreise vergeben werden.
Die Entscheidung über die Preisträger trifft der Gemeindevorstand in nicht-öffentlicher Sitzung bei geheimer Abstimmung. Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.
§ 4
Ehrungen
Die Ehrungen finden im Dezember eines jeden Jahres im Rahmen einer kleinen Feierstunde direkt nach der letzten Sitzung der Gemeindevertretung statt, beginnend ab 2019.
Neben Urkunde erhalten die Geehrten ein Präsent.
Die Preisübergabe erfolgt durch den/die Bürgermeister/in.