Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Öffentliche Bekanntmachung
 - Feststellung Nachrücker für die Gemeindevertretung

Folgende am 15. März 2026 gewählten Bewerberinnen und Bewerber haben auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet, da sie in den Gemeindevorstand gewählt wurden:


Klaus Breideband, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), mit Wirkung vom 16.04.2026 

Marco Roß, Alternative für Deutschland (AfD), mit Wirkung vom 16.04.2026 

Armin Mohn, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), mit Wirkung vom 16.04.2026 

Beate Wolf, Jasmin Albrecht und Rolf Michalak, Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth (SWG), mit Wirkung vom 16.04.2026


Gemäß § 33 und § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden nachfolgend genannte Personen zum Nachrücken festgestellt, da sie als nächster noch nicht berufener Bewerber bzw. Bewerberin der Sitzzuteilung des jeweiligen Wahlvorschlages in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth nachrücken:


Tobias Nees für Klaus Breideband, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 

Daniel Reichau für Marco Roß, Alternative für Deutschland (AfD) 

Nadine Illing für Armin Mohn, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 

Stefan Belfarhi für Beate Wolf, Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth (SWG) 

Heidi Petz für Jasmin Albrecht, Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth (SWG) 

Lorenz Stein für Rolf Michalak, Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth (SWG)

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 (4) KWG und §§ 25-2 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.


Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden 

Hasselroth, 17.04.2026
gez. Susanne Lauck Gemeindewahlleiterin