Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Aufstellung von Beteiligungsberichten nach § 123a HGO

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Gemeinde Hasselroth über keine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO verfügt.

Ein Beteiligungsbericht nach §123a Abs.2 HGO für das Jahr 2023 wird daher nicht erstellt.

 

Hasselroth, den 16.02.2024

Gemeinde Hasselroth

Der Gemeindevorstand

Matthias Pfeifer

Bürgermeister