Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Gemeinde Hasselroth über keine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO verfügt.
Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 und Abs. 3 HGO für das Jahr 2025 wird daher nicht erstellt.
Hasselroth, den 06.07.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hasselroth
gez. Matthias Pfeifer
Bürgermeister
6. Juli 2026