Öffentliche Bekanntmachung Nachrücker in der Gemeindevertretung
Gemäß § 33 ff des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit bekannt:
der nachstehende für die Gemeindevertretung am 14. März 2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Raphael Spindler
hat mit Erklärung zum 20.04.2024 sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich das Ausscheiden durch Verzicht gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 KWG fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters, Herrn Raphael Spindler, der nachstehende noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Sascha Talmon
nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hasselroth, 23.04.2024
Susanne Lauck
Gemeindewahlleiterin