Widerspruchsbelehrung zur Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk - Information des Bürgermeister-Vorzimmers

Folgende Daten dürfen übermittelt werden:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad

-     Anschrift sowie
-     Datum und Art des Jubiläums.


Veröffentlicht werden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, danach jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Folgende Ehejubiläen werden veröffentlicht: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit.

Aktuell erfolgt die Veröffentlichung im Gelnhäuser Boten (Mittelhessen-Boten) sowie in der Gelnhäuser Neuen Zeitung.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch kann in Form einer Übermittlungssperre nach § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde eingelegt werden, entweder vor Ort zu den Öffnungszeiten im Rathaus, per Post mit folgendem Formular: https://www.hasselroth.de/dateien/formulare/ewo/uebermittlungssperre.pdf?cid=na

oder über folgenden Link online: https://onlineantrag.ekom21.de/olav/uebermittlungssperren?mbom=6435015


Zu beachten ist hierbei, dass der Widerspruch rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläumsdatum eingelegt wird. Ihr Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf. Bitte beachten Sie, dass bei einer Übermittlungssperre keinerlei Gratulation der Gemeinde erfolgt, da Ihr Jubiläum in diesem Fall nicht mehr an die Gemeindeverwaltung übermittelt wird. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Sie bei einem Widerspruch auch keinen Besuch vom Bürgermeister ab dem 80. Geburtstag und der Goldenen Hochzeit bekommen.


Ansprechpartner:

Vorzimmer des Bürgermeisters – Tel. 06055 8806 23, E-Mail: vorzimmer@hasselroth.de