Jährliche Grundsteuerfestsetzung unter 5 Euro unterbleibt
Durch die Neuregelung der Grundsteuer sind alle in der Vergangenheit erlassenen Mehrjahresbescheide der Grundsteuer aufgehoben und besitzen somit keine Gültigkeit mehr, da sich der Messbetrag (Finanzamt) sowie der Hebesatz der Gemeinde geändert hat. Sprich - nur die Steuerpflichtigen, die in diesem Jahr einen neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeindeverwaltung erhalten haben, sind dazu verpflichtet, ihre Grundsteuer zu entrichten.
Des Weiteren hat der Gemeindevorstand beschlossen, auf die Festsetzung von Kleinstbeträgen (unter 5 € jährlichem Grundsteuerbetrag) zu verzichten. Sollte der jährliche Grundsteuerbetrag unter 5 € liegen, haben Sie daher keinen neuen Bescheid erhalten und müssen ab dem Jahr 2025 für das entsprechende Grundstück keine Grundsteuer mehr entrichten.