Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Wichtiges zur Ausstellung von Kinderreisepässen

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Diese Dokumente sind jeweils 6 Jahre (Für unter 24. Jährige) gültig. Bei starker äußerer Veränderung des Kindes empfiehlt das Bundesministerium des Inneren eine Neubeantragung vor Ablauf der Gültigkeit.

Beachten Sie bitte, dass manche Länder eine mindestens 6-monatige Restgültigkeit der Ausweisdokumente bei Einreise fordern. Bei dem Auswärtigen Amt können Sie die Einreisebestimmungen für die Länder einsehen. (www.auswaertiges-amt.de)

Wichtige Hinweise zur Beantragung:

- Die Kinder (auch Babys) müssen bei der Beantragung dabei sein.

- Kinder ab 6 Jahren müssen Fingerabdrücke abgeben.

- Kinder ab 10 Jahren müssen das Dokument selbst unterschreiben.

Bitte beachten:

- Es gibt keine sofortige Ausstellung der Dokumente.

- Die Lieferzeit für Reisepässe beträgt 5-6 Wochen, für Personalausweise 2-3 Wochen.

- Express-Reisepässe sind in dringenden Fällen innerhalb von 3-4 Werktagen erhältlich.

Terminvereinbarung und Kontakt:

- Termine über die Website der Gemeinde Hasselroth (www.hasselroth.de)

- Bei Fragen: Telefon 06055- 8806-0 , E-Mail buergerbuero@hasselroth.de

 

Die Gemeinde Hasselroth bedankt sich für Ihr Verständnis.